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Gutachten bei Haftpflichtschäden

Nur durch die vollständige Beweis­sicherung der Schadenshöhe und des Schadensumfangs ist es gewähr­leistet, dass die Ihnen zuste­henden Schadens­ersatz­ansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Hierzu gehören unter anderem die Wert­minderung, der Nutzungsausfall bzw. Mietwagen­anspruch.

Ab hier werden wir für Sie tätig und erstellen nach einem Unfall ein Gutachten. Für die Kosten ist in der Regel die gegnerische Versicherung erstattungspflichtig - aus­genommen sogenannte Bagatellschäden.

Bei uns erhalten Sie schnelle und unbürokratische Hilfe im Schadensfall: 0173-4267027

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